Gewährleistungs- und Stornierungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Dieser Hinweis gilt für alle von UM3O organisierten und durchgeführten Race Events. Mit der Anmeldung oder Teilnahme an einem Event erkennt der/die Teilnehmer:in diese Bedingungen an.
2. Anmeldung und Verbindlichkeit
Die Anmeldung zu einem Event ist verbindlich. Nach Eingang der Buchungsbestätigung gilt der Teilnahmeplatz als reserviert. Eine Teilnahme ist nur nach vollständiger Bezahlung der Teilnahmegebühr möglich.
3. Stornierung durch Teilnehmer:innen
Eine Stornierung muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen.
- Bis 30 Tage vor Eventbeginn: Erstattung von 80 % der Teilnahmegebühr.
- Bis 14 Tage vor Eventbeginn: Erstattung von 50 %.
- Ab 13 Tage vor Eventbeginn: keine Rückerstattung möglich.
Die Umbuchung auf eine andere Person ist bis 7 Tage vor dem Event möglich und muss ebenfalls schriftlich bestätigt werden.
4. Absage oder Änderung durch den Veranstalter
UM3O behält sich vor, Events aus wichtigem Grund (z. B.
behördliche Auflagen, extreme Wetterbedingungen, höhere Gewalt, Krankheit von
Schlüsselpersonal oder unvorhersehbare Umstände) abzusagen oder zu verschieben.
In diesem Fall wird der Teilnahmebetrag vollständig erstattet oder ein
Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche (z. B. Reisekosten, Unterkunft,
Verdienstausfall) sind ausgeschlossen.
5. Haftungsausschluss
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. UM3O haftet nur für
Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des
Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Verletzungen, Verlust oder Beschädigung von Eigentum während des Events
übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit nicht zwingendes Recht
entgegensteht.
6. Gewährleistung
UM3O verpflichtet sich, die Events mit größtmöglicher Sorgfalt und Professionalität durchzuführen. Sollte es trotz aller Bemühungen zu Abweichungen oder Einschränkungen kommen, wird UM3O diese im Rahmen der Möglichkeiten ausgleichen.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die
Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.