Gewährleistungs- und Stornierungsbedingungen


1. Geltungsbereich

Dieser Hinweis gilt für alle von UM3O-Race-Events organisierten und durchgeführten Events. Mit der Anmeldung oder Teilnahme an einem Event erkennt der/die Teilnehmer:in diese Bedingungen an.


2. Anmeldung und Verbindlichkeit

Die Anmeldung zu einem UM3O Race-Event ist verbindlich. Nach Eingang der Buchungsbestätigung gilt der Teilnahmeplatz als reserviert. Eine Teilnahme ist nur nach vollständiger Bezahlung der Teilnahmegebühr möglich.


3. Stornierung durch Teilnehmer:innen

Eine Stornierung muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen.

  • Bis 30 Tage vor Eventbeginn: Erstattung von 80 % der Teilnahmegebühr.
  • Bis 14 Tage vor Eventbeginn: Erstattung von 50 %.
  • Ab 13 Tage vor Eventbeginn: keine Rückerstattung möglich.

Die Umbuchung auf eine andere Person ist bis 7 Tage vor dem Event möglich und muss ebenfalls schriftlich bestätigt werden.


4. Absage oder Änderung durch den Veranstalter

UM3O-Race-Events behält sich vor, Events aus wichtigem Grund (z. B. behördliche Auflagen, extreme Wetterbedingungen, höhere Gewalt, Krankheit von Schlüsselpersonal oder unvorhersehbare Umstände) abzusagen oder zu verschieben.
In diesem Fall wird der Teilnahmebetrag vollständig erstattet oder ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche (z. B. Reisekosten, Unterkunft, Verdienstausfall) sind ausgeschlossen.


5. Haftungsausschluss

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. UM3O-Race-Events haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Verletzungen, Verlust oder Beschädigung von Eigentum während des Events übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.


6. Gewährleistung

UM3O-Race-Events verpflichtet sich, die Events mit größtmöglicher Sorgfalt und Professionalität durchzuführen. Sollte es trotz aller Bemühungen zu Abweichungen oder Einschränkungen kommen, wird UM3O-Race-Events diese im Rahmen der Möglichkeiten ausgleichen.


7. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.